Stadt Thun; Aufhebung einer Verordnung
20.01.2022 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Stadt Thun (SSG 152.052)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 872 vom 22. Dezember 2021 die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Stadt Thun per 31. Dezember 2021 beschlossen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
