Beschlüsse des Stadtrates
24.02.2022 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Donnerstag, 17. Februar 2022, 17.15 Uhr,
Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Budget- und Rechnungskommission (BRK); Ersatzwahl für die in den Gemeinderat gewählte Katharina Ali-Oesch
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst:
In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Katharina Ali-Oesch (SP) per sofort gewählt: Nina Siegenthaler (SP).
2. Personalreglement der Stadt Thun vom 25. September 1997 (PR; SSG 153.01), Teilrevision 2022. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. April 2022; Ergänzung von Artikel 38 betreffend Kündigungsschutz im Rahmen eines verlängerten Mutterschaftsurlaubs und beim Bezug von Betreuungsurlaub
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 26. Januar 2022,
beschliesst:
1. Genehmigung der Teilrevision des Personalreglements und Inkraftsetzung per 1. April 2022.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Reglement über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz; Genehmigung des Reglements Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 26. Januar 2022,
beschliesst:
1. Genehmigung des Reglements über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz (RSFE).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts 2021 des Datenschutzbeauftragten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. Januar 2022,
beschliesst:
Der Tätigkeitsbericht 2021 des Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.
5. Postulat P 11/2021 betreffend neue Strategie im Umgang mit Saatkrähen im städtischen Raum; Alice Kropf (SP), Fraktion SP und Fraktion Grüne/JG vom 28. Oktober 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
6. Postulat P 12/2021 betreffend langfristige Sicherstellung der elektrischen Stromversorgung der Stadt Thun; Fraktion SVP vom 28. Oktober 2021; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt.
7. Interpellation I 8/2021 betreffend Baugesuch Freienhof; Fraktion Grüne/JG und Fraktion SP vom 23. September 2021; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
8. Interpellation I 10/2021 betreffend Wege aufs Jakobshübeli; Thomas Hiltpold (Grüne) und Fraktion Grüne/JG vom 28. Oktober 2021; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
9. Fragestunde betreffend Schulkommission; Philipp Deriaz (SVP) vom 15. Februar 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
10. Fragestunde betreffend fehlende Tempo-30-Signalisation im Streckenabschnitt Maulbeerkreisel-Freienhofgasse-Lauitor; Franz Schori (SP) vom 15. Februar 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 10 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Die Geschäfte 2 und 3, jeweils Ziffer 1 sind gemäss Artikel 38 Buchstabe a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).
Thun, 17. Februar 2022
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
