Beschlüsse des Stadtrates
31.03.2022 , ThunDonnerstag, 24. März 2022, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Krieg in der Ukraine; Erklärung des Gemeinderates (vgl. Art 8 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 2 Stadtratsreglement) Der Stadtrat nimmt die Erklärung des Gemeinderates zur Kenntnis.
2. Sachkommission Bau und Liegenschaften; Ersatzwahl für die zurückgetretene Verena
Schneiter (EDU)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst: In die SAKO B+L wird als Mitglied anstelle von Verena Schneiter (EDU) per sofort gewählt: Franziska Eggenberg (EDU).
3. Sporthalle Lachen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 1.585 Mio. Franken für eine provisorische Fertighalle
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 2. März 2022,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1.585 Mio. Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2220.5040.003 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Ausführung einer provisorischen Fertighalle.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Erweiterung der Schulanlage Neufeld; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 760 000.– für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 2. März 2022,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 760 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5290.004 (Bilanzkonto 14290.20.01) für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Neufeld.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Postulat P 19/2021 betreffend Verbreiterung Aarequai zwischen Mühleplatz und Brahms-Quai; Peter Aegerter (SVP) vom 17. Dezember 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.
6. Postulat P 17/2021 betreffend Verzicht auf ein neues Geländer am Aarequai und Überprüfung der vorgesehenen Beleuchtung; Fraktion SP, Fraktion Grüne/JG, Hans-Peter Aellig (FDP), Barbara Lehmann Rickli (FDP), Markus van Wijk (FDP), Sonja Graf (SVP) und Valentin Borter (SVP) vom 18. November 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
7. Postulat P 15/2021 betreffend Kiesgrube Buchholz; Fraktion Grüne/JG, Fraktion SP, Barbara Lehmann Rickli (FDP), Hans-Peter Aellig (FDP) und Markus van Wijk (FDP) vom 28. Oktober 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.
8. Postulat P 16/2021 betreffend Einführung von Schulgärten an der Volksschule der Stadt Thun; Fraktion EVP+EDU vom 18. November 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
9. Interpellation I 9/2021 betreffend dem Baufeld B5 im ESP Thun Nord – Sachstand; Mark van Wijk (FDP), Hanspeter Aellig (FDP) und Barbara Rickli-Lehmann (FDP), vom 28. Oktober 2021; Beantwortun
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
10. Interpellation I 7/2021 betreffend Lindenbäume Waisenhausstrasse/Eigerplatz; Nina Siegenthaler (SP), Fraktion SP und Fraktion Grüne/JG vom 23. September 2021; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
11. Fragestunde F 4/2022 betreffend Ortsplanungsrevision (OPR); Markus van Wijk (FDP), Barbara Lehmann Rickli (FDP) und Hanspeter Aellig (FDP) vom 22. März 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde F 5/2022 betreffend Baumfällung zwei Pappeln auf dem Kleistinseli; Adrian Christen (SP) vom 22. März 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
13. Fragestunde F 6/2022 betreffend Energieträger Gas und Energie Thun; Adrian Christen (SP) vom 22. März 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 2 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 1 sowie 3 bis 13 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 28. März 2022
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder
Stadtratssekretär
