Öffentliche Planauflage
03.03.2022 , ThunOrtsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Es betrifft dies:
– Zonenplan I: Bauzonenplan, Teile Thun und Goldiwil
– Zonenplan II, Schutzzonenplan 1: Natur, Ökologie und Erholung, Teile Thun und Goldiwil
– Zonenplan II, Schutzzonenplan 2: Naturgefahren, Teile Thun und Goldiwil
– Zonenplan II, Schutzzonenplan 3: Historische Baustrukturen, Teile Thun und Goldiwil
– Baureglement
– Baulinienkataster
– Waldfeststellung (verbindliche Waldgrenze gemäss Waldgesetz - Einsprachen sind nur gegen neue oder aufzuhebende verbindliche Waldgrenzen möglich)
– Plan der Gebiete mit Anerkennung der Baurechtlichen Grundordnung als Uferschutzplan SFG (Verfahren nach Art. 5 Abs. 2 SFG und Art. 8 SFV)
Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Erläuterungsbericht mit Beilagen (Beilagen sind integraler Bestandteil des Erläuterungsberichts)
– Mitwirkungsbericht
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung mit Erläuterungen der Stadt Thun
Mit der Inkraftsetzung der Ortsplanungsrevision werden folgende Planungen aufgehoben:
– Richtplan Stadtentwicklung 1999
– Verkehrsrichtplan 1990
– Verkehrsrichtplan 1978
– Radroutenkonzept 2003
– Sämtliche Verkehrsstrukturpläne 1990–2006
Die Unterlagen können während gut 30 Tagen, 4. März bis 8. April, Montag bis Freitag, 8.00–11.45 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden. Die aufzuhebenden Planungen stehen während den obgenannten Zeiten im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Freitag, 8. April, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76, planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Thun, 16. Februar 2022
Der Gemeinderat
