Stadt Thun; Rechtsetzung
17.03.2022 , ThunVerordnung über den Datenschutz und die Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen (SSG 152.051.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 161 vom 2. März 2022 die Revision der Verordnung über den Datenschutz und die Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen genehmigt und rückwirkend auf den 1. März 2022 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
