Erwahrung Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar
07.04.2022 , ThunDie Abstimmungsvorlage «Gesamtsanierung Kunsteisbahn Grabengut, Ausführungskredit; Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 6 957 500.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung» wurde an der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 mit 10 625 Ja zu 2932 Nein angenommen.
Der Gemeinderat von Thun hat in Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist den folgenden Beschluss gefasst:
Es wird festgestellt, dass mit Gemeindebeschluss vom 13. Februar 2022 die Abstimmungsvorlage «Gesamtsanierung Kunsteisbahn Grabengut, Ausführungskredit; Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 6 957 500.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung» mit 10 625 Ja zu 2 932 Nein angenommen worden ist und dass die Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist. Das Abstimmungsergebnis wird somit erwahrt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat
