Stadt Thun; Rechtsetzung

  14.04.2022 , Thun

Verordnung über die Leistungsprämien (SSG 153.330)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 231 vom 29. März 2022 die Revision der Verordnung über die Leistungsprämien genehmigt und wird am 1. Mai 2022 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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