Beschlüsse des Stadtrates
19.05.2022 , ThunDonnerstag, 12. Mai 2022, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Budget- und Rechnungskommission; Ersatz für die zurückgetretene Verena Schneiter (EDU)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst:
In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Verena Schneiter (EDU) per sofort gewählt:
Susanne Gygax (EVP).
2. Wahlkommission; Wahl von Urs Andreas Hänni anstelle des zurückgetretenen Alfred Bieri
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 30. März 2022,
beschliesst:
1. Von der Demission von Alfred Bieri per 31. März 2022 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Alfred Bieri wird Urs Andreas Hänni, geb. 1962, von Niedermuhlern BE, Lüftungszeichner, wohnhaft Dohlenweg 28, 3604 Thun, als Mitglied in die Wahlkommission gewählt, und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Schulkommission; Wahl von Mathias Berger (SVP) anstelle des zurücktretenden Markus van Wijk (FDP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 27. April 2022,
beschliesst:
1. Von der Demission von Markus van Wijk per Ende Juli 2022 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt. 2. Als Ersatz für Markus van Wijk wird Mathias Berger, geb. 1963, von Zürich/ Sennwald, lic. jur., Rechtsanwalt, wohnhaft Blumenweg 1, 3604 Thun, als Mitglied in die Schulkommission gewählt, und zwar ab 1. August 2022 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Die Wahl des Präsidiums gemäss Artikel 20 Bildungsreglement erfolgt spätestens an der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2022 gestützt auf Anträge aus den Fraktionen.
4. ZPP Bubenbergstrasse – von May-Strasse; Zonenplanänderung eines Teils der Überbauungsordnung x in die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Bubenbergstrasse – von May-Strasse
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. März 2022,
beschliesst:
1. Verabschiedung der Zonenplanänderung ZPP Bubenbergstrasse – von May-Strasse, beinhaltend − Änderung Zonenplan I: Teil Thun 2002 − Änderung Baureglement 2002, Anhang 3: neue Zonenvorschriften ZPP AN «Bubenbergstrasse – von May-Strasse» − Änderung Überbauungsordnung x Bohnstaudenzelg (Plan) − Änderung Teilzonenplan Bohnstaudenzelg (Plan und Vorschriften) − Erläuterungsbericht zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. (*)
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Sanierung Kreuzung General-Wille-Strasse – Mittlere Strasse; Bewilligung eines Nachkredites in der Höhe von Fr. 45 465.– zum Verpflichtungskredit vom 4. April 2017 für das Infrastrukturprojekt
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 68 Absatz 1 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 6. April 2022,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 45 465.– zulasten der Investitionsrechnung als Infrastrukturprojekt, Verpflichtungskredit-Nr. 2512.5010.044 (Bilanzkonto Nr. 14032.01.01), für den Neubau Kreisel General-Wille Strasse/ Mittlere Strasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. .
Dringliches Postulat P 6/2022 betreffend Prüfung der allgemeinen Versorgungssicherheit in der Stadt Thun; Fraktion SVP vom 24. März 2022; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
7. Postulat P 2/2022 betreffend Einsetzung eines Jugendparlamentes (Jugendpostulat); Jugendpostulat von Dominik Jaggi (Erstunterzeichner) und Ronja Grieder (Zweitunterzeichnerin) sowie 43 weiteren Mitunterzeichnenden vom 16. Februar 2022; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
8. Postulat P 18/2021 betreffend autofreie Sonntage; Fraktion Grüne/JG, Fraktion SP, Nicole Krenger (glp), Nicolas Glauser (glp) und Daniela Huber Notter (Die Mitte) vom 17. Dezember 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
9. Fragestunde F 7/2022 betreffend gastronomische Nutzung der Schadaugärtnerei; Fraktion glp/EVP/EDU vom 10. Mai 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
10. Fragestunde F 8/2022 betreffend Vorgehen Optimierung der Führungsorganisation Volksschule; Valentin Borter (SVP), Philipp Deriaz (SVP) und Fraktion SVP vom 10. Mai 2022, Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
11. Fragestunde F 9/2022 betreffend Solidaritätsaktion Ukraine; Philipp Deriaz (SVP), Valentin Borter (SVP) und Fraktion SVP vom 10. Mai 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet. Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse (ausser für Geschäft 4, Ziffer 1) kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 3 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 4 bis 11 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
(*)
Gegen das Geschäft 4, Ziffer 1 kann gemäss Artikel 58 bis 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 4, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei @thun.ch).
Thun, 16. Mai 2022
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
