Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  05.05.2022 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 456 232.85 (inkl. MwSt) als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2612.5620.006, Bilanz-Konto 14622.01.01, für den Investitionsbetrag an die ARA Thunersee.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 27. April 2022
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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