Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  23.06.2022 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 11. Mai 2022 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 724 000.– zulasten der Erfolgsrechnungen 2022 und 2023 für den Anteil baulicher Unterhalt der Massnahmen zur Attraktivierung der Lachenhalle.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 16. Juni 2022
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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