Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  23.06.2022 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2022 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 667 000.– zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5060.001 (Bilanzkonto Nr. 14060.01.01) für die Ersatzbeschaffung von Schulmobiliar für die Schülerinnen und Schüler.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 17. Juni 2022
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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