Beschlüsse des Stadtrates

  14.07.2022 , Thun

Donnerstag, 7. Juli 2022, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Überbauungsordnung (UeO) Nünenen Pestalozzistrasse. Genehmigung; Zonenplanänderung eines Teils des Überbauungsplans «Burgerallee» in die neue Überbauungsordnung (UEO) Nünenen Pestalozzistrasse

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 1. Juni 2022,

beschliesst:
1. Verabschiedung Überbauungsordnung Nünenen Pestalozzistrasse, Genehmigungsdokument vom 31. Mai 2022, beinhaltend:
– Überbauungsplan 1:500
– Überbauungsvorschriften
– Änderung Überbauungsplan «Burgerallee»
– Änderung Alignement Pestalozzistrasse, Mattenstrasse bis Hortinweg, vom 13. August 1957
– Änderung Zonenplan
– Erläuterungsbericht (inkl. Mitwirkungsbericht)
– Richtprojekt vom 15. August 2019 zu Handen der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. (*)
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.

3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Thuner Innenstadt – Gestaltung Verkehrs- und Stadträume; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 550 000.– für die Erarbeitung eines Betriebs- und Gestaltungskonzeptes

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. Juni 2022,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 550 000.– als neue Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5290.023 für die Erarbeitung eines Betriebs- und Gestaltungskonzeptes für die Verkehrs- und Stadträume der Thuner Innenstadt.

2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Abgabe im Baurecht einer Fläche von 6041m2 in der ZöN Nr. 51 Schärmehof an die Invisio AG, Grundstücke Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblätter Nr. 5059, 111 und 135; Bewilligung der Abgabe im Baurecht von 6041 m2

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a und Artikel 69 Stadtverfassung in Verbindung mit Artikel 100 Absatz 2 Buchstabe d Gemeindeverordnung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. Juni 2022,

beschliesst:
1. Bewilligung der Abgabe im Baurecht einer Fläche von 6041 m2 in der ZöN Nr. 51 Schärmehof an die Invisio AG, Grundstücke Thun 2 (Strättligen Grundbuchblätter Nrn. 5059, 111 und 135).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt (Auftrag an das Amt für Stadtliegenschaften, den Baurechtsvertrag zu unterzeichnen).
4. Dringliche Motion M 2/2022 betreffend Schulkommission/Anpassung Bildungsreglement (BiR); Valentin Borter (SVP), Reto Schertenleib (SBP), Mark van Wijk (FDP), Barbara Lehmann Rickli (FDP), Nicolas Glauser (glp), Manfred Locher (EDU), Ronald Wyss (Die Mitte) und Alois Studerus (Die Mitte) vom 12. Mai 2022; Beantwortung

Absatz 1 der Motion wurde von der Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt. Er wird als erheblich erklärt. Die Absätze 2 bis 4 der Motion werden als erheblich erklärt.

5. Dringliches Postulat P 11/2022 betreffend die Beschleunigung vom Baubewilligungsverfahren bei Ersatz von Gas- und Ölheizungen durch solche mit alternativen Energiequellen; Reto Schertenleib (SVP) und Fraktion SVP vom 12. Mai 2022; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

6. Postulat P 3/2022 betreffend Zukunft Areal Grabengut; Philipp Deriaz (SVP) vom 17. Februar 2022; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

7. Postulat P 5/2022 betreffend Kampagne gegen LGBTQ-Feindlichkeit; Alice Kropf (SP), Fraktion SP, Fraktion Grüne/JG, Nicole Krenger (glp) und Nicolas Glauser (glp) vom 17. Februar 2022; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
8. Fragestunde F 11/2022 betreffend Vergütung Einspeisung; Philipp Deriaz (SVP) vom 23. Juni 2022; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse (ausser für Geschäft 1, Ziffer 1) kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

(*)
Gegen das Geschäft 1, Ziffer 1 kann gemäss Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38b der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 8. Juli 2022
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder
Stadtratssekretär


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