Parkplatz Lindermatte Gwattstrasse, Parkverbot für Wohnanhänger und Wohnmotorwagen von 22.00–6.00 Uhr; Publikation

  14.07.2022 , Thun

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 24. Mai 2022 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:

Parkverbot für Wohnanhänger und Wohnmotorwagen von 22.00 bis 6.00 Uhr auf dem Parkplatz Lindermatte ID Nr. 266 an der Gwattstrasse.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 76 ff der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun


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