Öffentliche Mitwirkungsauflage

  11.08.2022 , Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen können vom 19. August bis 19. September, von Montag bis Freitag, 8.00– 11.45 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie im Internet unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Überbauungsordnung Bostudenzelg Bläuerstrasse» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten. Neben der schriftlichen Eingabe ist ebenfalls die praktische digitale E-Mitwirkung unter www.dialog.thun.ch/bostudenzelg möglich.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung, Tel. 033 225 83 76.

Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.


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