Öffentliche Bekanntmachung
22.09.2022 , ThunGeringfügige Änderung der Zone mit
Planungspflicht (ZPP) «Bernstrasse 11» nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der ZPP «Bernstrasse 11» am 9. September 2022 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Thun, 9. September 2022
Der Gemeinderat
