Rechtsetzung
15.09.2022 , ThunVerordnung über die Unterstützung von kulturellen Projekten und Anlässen für Schüler und Jugendliche (SSG 423.19)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 578 vom 31. August 2022 die Aufhebung der Verordnung über die Unterstützung von kulturellen Projekten und Anlässen für Schüler und Jugendliche auf den 31. Dezember 2022 beschlossen.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
