Beschlüsse des Stadtrates
24.11.2022 , ThunDonnerstag, 17. November 2022, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Budget 2023; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe a und b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 16. September 2022
beschliesst:
1. Im Jahr 2023 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,72fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2023, bestehend aus:
Aufwand Fr. Ertrag Fr.
Gesamthaushalt 298 782 100 295 473 200
Aufwandüberschuss 3 308 900
Allgemeiner Haushalt 279 901 800 274 901 800
Aufwandüberschuss 5 000 000
Spezialfinanzierung Abwasser 6 794 500 7 736 000
Ertragsüberschuss 941 500
Spezialfinanzierung Abfall 6 676 200 7 021 700
Ertragsüberschuss 345 500
Spezialfinanzierung Feuerwehr 2 935 800 3 262 600
Ertragsüberschuss 326 800
Spezialfinanzierung Parkinggebühren 2 285 900 2 527 100 Ertragsüberschuss 241 200
Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe 187 900 24 000 Aufwandüberschuss 163 900
3. Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss Stadtverfassung.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026; Kenntnisnahme
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 16. September 2022
beschliesst:
Der Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
3. Ortsplanungsrevision. Genehmigung; Revision der baurechtlichen Grundordnung* Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. Oktober 2022
beschliesst:
1. Verabschiedung Ortsplanungsrevision Thun, Auflagedokument vom 7. Februar 2022, beinhaltend:
– Baureglement
– Zonenplan I: Bauzonenplan, Teile Thun und Goldiwil
– Zonenplan II, Schutzzonenplan 1: Natur, Ökologie und Erholung, Teile Thun und Goldiwil
– Zonenplan II, Schutzzonenplan 2: Naturgefahren, Teile Thun und Goldiwil
– Zonenplan II, Schutzzonenplan 3: Historische Baustrukturen, Teile Thun und Goldiwil
– Baulinienkataster
– Waldfeststellung (verbindliche Waldgrenze gemäss Waldgesetz) und
– Plan der Gebiete mit Anerkennung der baurechtlichen Grundordnung als Uferschutzplan SFG (Verfahren nach Art. 5 Abs. 2 SFG und Art. 8 SFV) mit folgenden Änderungen:
– Baureglement: Beilage 3 Fahne, Spalte «Antrag 2 Gemeinderat (an SR)» mit Ausnahme von Artikel 44 Gebiete mit Arealbonus: Beilage 3 Fahne, Spalte «Antrag SAKO (an SR) sowie Anhang 3.2 Zone mit Planungspflicht, ZPP J «Schadau»: Beilage 3 Fahne, Spalte «Antrag SAKO (an SR)
– Zonenplan I Bauzonenplan: Beilage 3 Fahne, Spalte «Antrag Gemeinderat»
– Zonenplan II Schutzzonenplan Teil 1 Natur, Ökologie, Erholung: Beilage 3 Fahne, Spalte «Antrag Gemeinderat»
– Baulinienkataster: Beilage 3 Fahne, Spalte «Antrag Gemeinderat» und
– Beilage 7 (redaktionelle/formale Anpassungen am Baureglement) zuhanden der Genehmigung durch das AGR.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt, insbesondere mit der zweiten Auflage der gegenüber dem Stand öffentliche Auflage geänderten Inhalte und der anschliessenden Einreichung der gesamten Dokumente zur Genehmigung beim AGR.
4. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat das Reglement zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus innert zweier Jahre ab Rechtskraft der Ortsplanungsrevision zum Beschluss vorzulegen.
5. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat jährlich Bericht zu erstatten über den Stand und die Fördermassnahmen betreffend den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau.
4. Zone mit Planungspflicht ZPP Schadaugärtnerei, Genehmigung; Zonenplanänderung*
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. Oktober 2022
beschliesst:
1. Verabschiedung der Zonenplanänderung ZPP BC «Schadaugärtnerei», beinhaltend
– Änderung Zonenplan I: Teil Thun 2002
– Änderung Baureglement 2002, Anhang 3: neue Zonenvorschriften ZPP BC «Schadaugärtnerei» mit den von der SAKO beantragten Änderungen gemäss Beilage Fahne Spalte «Antrag SAKO» zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt, insbesondere mit der zweiten Auflage der gegenüber der Auflageversion geänderten Inhalte und der anschliessenden Einreichung der gesamten Dokumente zur Genehmigung beim AGR.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 10 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
(*)
Gegen die Geschäfte 3 und 4, jeweils Ziffer 1, kann gemäss Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 und 2 sowie die Geschäfte 3 und 4, jeweils Ziffer 1, sind gemäss Artikel 38 b resp. Art. 39 a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass die Geschäfte der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten seien. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).
Thun, 21. November 2022
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder
Stadtratssekretär
