Rechtsetzung
24.11.2022 , ThunVerordnung über den COVID-19-Solidaritätsbeitrag (Solidaritätsbeitragsverordnung SoBV; SSG 901.51)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 717 vom 9. November 2022 die Aufhebung der Verordnung über den COVID-19-Solidaritätsbeitrag auf 31. Dezember 2022 beschlossen.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
