Beschlüsse des Stadtrates

  22.12.2022 , Thun

Donnerstag, 15. Dezember, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Ortspolizeireglement der Stadt Thun (OPR; SSG 552.01); Totalrevision
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 16. November,

beschliesst:

1. Genehmigung totalrevidiertes Ortspolizeireglement der Stadt Thun (OPR).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Dringliches Postulat P 34/2022 betreffend Behandlung von Gesuchen um Ersatz von fossilen Heizungsanlagen durch Wärmepumpen und dergleichen; Thomas Hiltpold (Grüne), Adrian Christen (SP), Barbara Lehmann Rickli (FDP), Markus van Wijk (FDP), Claude Schlapbach (FDP), Eveline Salzmann (SVP), Marianna Oesch Bartlome (SP), Fraktion glp/EVP/EDU und Fraktion Grüne/JG vom 27. Oktober; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

3. Postulat P 16/2022 betreffend geplante Reorganisation der Führungsstrukturen der Thuner Volksschulen, betreffend LeGo; Sonja Graf (SVP) vom 16. Juni; Beantwortung
Das Postulat wurde durch die Urheberschaft zurückgezogen.

4. Postulat P 17/2022 betreffend Prüfung der Stromkapazität der Niederspannungs-Stromnetze in den Quartieren der Stadt Thun; Christoph Lauener (SVP), Fraktion SVP vom 16. Juni; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

5. Postulat P 20/2022 betreffend Umbenennung General-Wille-Strasse zu Gertrud-Woker-Strasse; Alice Kropf (SP), Fraktion SP, Fraktion Grüne/JG, Fraktion glp/EVP/EDU vom 16. Juni; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 5 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung bei der Regierungsstatthalterin von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1, ist gemäss Artikel 38 Buchstabe a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 19. Dezember 2022
Stadtkanzlei Thun
Bruno Huwyler Müller
Stadtschreiber




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