Gemeindewahlen vom 27. November 2022

  29.12.2022 , Thun

Erwahrung und Nachrücken von Ersatzleuten anstelle der gleichzeitig in den Gemeinderat gewählten Stadtrat Reto Schertenleib und Stadträtin Eveline Salzmann
Der Gemeinderat von Thun hat in Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist den folgenden Beschluss gefasst:

Reto Schertenleib ist sowohl als Stadtratsmitglied wie als Gemeinderatsmitglied gewählt worden und hat das Amt als Exekutivmitglied angenommen. An seiner Stelle rückt Alexandre Reymondin in den Stadtrat nach.

Eveline Salzmann ist sowohl als Stadtratsmitglied wie als Gemeinderatsmitglied gewählt worden und hat das Amt als Exekutivmitglied angenommen. An ihrer Stelle rückt Daniel Waldspurger in den Stadtrat nach.

Es wird festgestellt, dass die Beschwerdefrist betreffend Gemeindewahlen unbenutzt abgelaufen ist. Die Ergebnisse der Gemeindewahlen, umfassend die Wahlen der Mitglieder des Stadtrates, des Gemeinderates und des Stadtpräsidenten, werden somit erwahrt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann nach Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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