Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
22.12.2022 , ThunDer Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredits für ein gebührenfinanziertes Infrastrukturprojekt von 1 650 000 Franken als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit-Nr. 2612.5032.044, Bilanzkonto Nr. 14032.01.01, für den Bau der Kapazitätserweiterung Kyburgstrasse und Umnutzung bestehende Mischabwasserleitung in Regenabwasserkanal.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 15. Dezember 2022
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat
