Stadt Thun; Rechtsetzung

  15.12.2022 , Thun

Marktverordnung (MV; SSG 930.02)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 772 vom 23. November die Revision der Marktverordnung genehmigt. Diese wird auf 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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