Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  23.02.2023 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2023 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 260 500.– zur Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Oberstufe Strättligen zulasten der Erfolgsrechnungen 2023 ff.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 16. Februar 2023

Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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