Stadt Thun; Rechtsetzung
09.02.2023 , ThunVerordnung über die Benutzung des Seeuferbereichs vom Schadaupark bis Bonstettenpark sowie Grunderinseli (SSG 733.10).
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 60 vom 25. Januar 2023 die Verordnung über die Benutzung des Seeuferbereichs vom Schadaupark bis Bonstettenpark sowie Grunderinseli genehmigt. Diese tritt auf 1. August 2023 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
