Stadt Thun; Rechtsetzung

  23.02.2023 , Thun

Verordnung über die Benützung des Seeuferbereichs vom Schadaupark bis Bonstettenpark sowie Grunderinseli (SSG 733.10) vom 25. Januar / 15. Februar 2023
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 60 vom 25. Januar die Verordnung über die Benützung des Seeuferbereichs vom Schadaupark bis Bonstettenpark sowie Grunderinseli genehmigt. Diese tritt auf den 1. August 2023 in Kraft. Die Publikation dieser Verordnung im Thuner Amtsanzeiger ist am 9. Februar 2023 erfolgt.

Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat ist festgestellt worden, dass der Perimeter der Verordnung Fehler enthalten hat (im Uferbereich Bonstettenpark und bei der Zufahrt Strandbad). Der Gemeinderat hat diese Fehler mit Beschluss Nr. 140 vom 15. Februar korrigiert und den Perimeter angepasst. Die Verordnung muss deshalb noch einmal publiziert werden.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Thun, 20. Februar 2023

Der Gemeinderat


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