Erwahrung Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2020

  23.03.2023 , Thun

Die Abstimmungsvorlage «Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP Hoffmatte» wurde an der Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2020 mit 8 074 Ja zu 4 920 Nein angenommen.

Mit Urteil vom 30. Dezember 2022 wies das Bundesgericht die gegen die Abstimmung vom 9. Februar 2020 erhobene Beschwerde letztinstanzlich ab. Damit wurde das Abstimmungsergebnis rechtskräftig.

Es wird festgestellt, dass die Abstimmungsvorlage «Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP Hoffmatte» mit Gemeindebeschluss vom 9. Februar 2020 mit 8 074 Ja zu 4 920 Nein angenommen wurde und dass das Bundesgericht die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde letztinstanzlich abwies. Das Abstimmungsergebnis wird somit erwahrt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Stadt Thun
Der Gemeinderat


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