Öffentliche Planauflage
09.03.2023 , ThunZone mit Planungspflicht (ZPP) BC «Schadaugärtnerei»
2. öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 1 und 3 BauG (Änderungen der Pläne und Vorschriften gegenüber der 1. öffentlichen Auflage).
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderungen, die sich aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 17. November 2022 (StRB Nr. 119/2022) gegenüber der 1. Auflage der Ortsplanungsrevision ergeben, mit folgenden Akten zur 2. öffentlichen Auflage:
– Änderung Zonenplan Teil I: Teil Thun 2002
– Änderung Baureglement 2002, Anhang 3: neue Zonenvorschriften ZPP BC «Schadaugärtnerei»
Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:
– Erläuterungsbericht
– Auflagedokumente der 1. öffentlichen Auflage (ZPP J «Schadau» als Bestandteil der 1. öffentlichen Auflage der Baurechtlichen Grundordnung):
– Baurechtliche Grundordnung: Zonenplan I + II, Baulinienkataster, Baureglement, Plan Anerkennungsgebiete (gemäss SFG), Pläne Waldfeststellung (gemäss WaG)
– Erläuterungsbericht mit Beilagen (Stand: 1. Auflage)
– Mitwirkungsbericht
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung mit Erläuterungen der Stadt Thun
Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 3. März bis 11. April, von Montag bis Freitag, 8.00 –11.45 und 13.30 –17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, das heisst bis spätestens Dienstag, 11. April, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Indus-triestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Tel. 033 225 83 76, planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Thun, 17. Februar 2023
Der Gemeinderat
