Stadt Thun; Rechtsetzung
09.03.2023 , ThunFinanzverordnung (SSG 620.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 176 vom 1. März 2023 die Revision der Finanzverordnung genehmigt und auf 1. März 2023 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Thun, 6. März 2023
Der Gemeinderat
