Stadt Thun; Rechtsetzung

  30.03.2023 , Thun

Verordnung über Lohnansprüche bei Dienstausfällen (SSG 153.321)

Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 214 vom 17. März 2023 die Revision der Verordnung über Lohnansprüche bei Dienstausfällen genehmigt. Sie tritt auf 1. Juni 2023 in Kraft.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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