Stadt Thun; Rechtsetzung
30.03.2023 , ThunBeitragsverordnung für das Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun) (SSG 423.22)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 236 vom 22. März 2023 die Revision der Beitragsverordnung für das Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun) genehmigt. Diese tritt auf 1. Mai 2023 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
