Öffentliche Bekanntmachung

  11.05.2023 , Thun

Zone mit Planungspflicht (ZPP) AY «Hoffmatte» und Überbauungsordnung
(UeO) AY«Hoffmatte» Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 18. September 2019 beschlossene Überbauungsordnung ay «Hoffmatte» und die von den Stimmberechtigten der Stadt Thun am 9. Februar 2020 beschlossene Zone mit Planungspflicht AY «Hoffmatte» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. August 2020 genehmigt. Mit Entscheid des Bundesgerichts vom 30. Dezember 2022 sind die beiden Planungen in Rechtskraft erwachsen.

Die Zone mit Planungspflicht und die Überbauungsordnung treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen während den ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.

Thun, 11. Mai 2023

Der Gemeinderat


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