Öffentliche Bekanntmachung
19.05.2023 , ThunZonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften «Bubenbergstrasse – von May-Strasse» Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 24. März 2022 beschlossene Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften «Bubenbergstrasse – von May-Strasse» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 14. März 2023 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen:
Anstelle der Bestimmung
«Neubauten müssen beim gewichteten Energiebedarf den Grenzwert gemäss KEnV (Stand 1. September 2016) um mindestens 15% unterschreiten» tritt aufgrund der revidierten kantonalen Energiegesetzgebung (Inkraftsetzung erfolgte am 1. Januar 2023) folgende Bestimmung in Kraft: «Neubauten müssen bei der gewichteten Gesamtenergieeffizienz den Grenzwert gemäss KEnV um mindestens 15% unterschreiten.»
Die Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften «Bubenbergstrasse – von May-Strasse» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, zur Einsichtnahme offen.
Thun, 12. Mai 2023
Der Gemeinderat
