Baupublikation Thun

  04.02.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Josua und Stefanie Regez, Kirchfeldstrasse 41b, 3613 Steffisburg.
Projektverfasser: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Marienstrasse 17, Parzelle Nr. 2277 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohnhaus mit frei stehendem Gartenpavillon; Abbruch bestehender Anbau mit Garage.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. August 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0432

Thun, 17. Juli 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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