Baupublikation Thun
04.02.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Hendrik Meyer-Lückel, Farneren 30, 3624 Goldiwil.
Projektverfasser: Christoph Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Farneren 30, Parzelle Nr. 3208 Thun.
Zone: Wald / Wohnen W2.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Dachschleppern; Umnutzung des bestehenden Estrichs in Wohnraum; Neubau Autounterstand.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten des kleinen Grenzabstandes (Art. 21 BR 2002 Thun). Nichteinhalten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. September 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0523
Thun, 28. Juli 2017
Bauinspektorat der Stadt Thun
