Baupublikation Thun

  04.02.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Monika und Martin Hess, Niesenblickstrasse 2, 3600 Thun.
Projektverfasser: Cerv + Wachtl, dipl. Architekten ETH/SIA, Belsitostrasse 6, 8044 Zürich.
Standort / Parzelle: Niesenblickstrasse 2, Parzelle Nr. 986 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus für die Lagerung von Geräten, Velos und Pflanzen sowie offener Sitzplatz.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstandes (Art. 14 BR 2002 Thun).

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. September 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0508

Thun, 14. August 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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