Baupublikation Thun

  04.02.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Casa Puro GmbH, Martin Schwab, Thunstrasse 92, 3113 Rubigen.
Projektverfasser: plawa architektur, Seestrasse 16, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Nordweg 2, Parzelle Nr. 1608 Thun.
Zone: Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung» / Wohnzone 2-geschossig.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Gebäudes und der bestehenden Garage; Neubau von 2 EFH mit anliegenden Carports.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Strassenabstandes (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Oktober 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0570

Thun, 4. September 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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