Baupublikation Thun

  04.02.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Schmutz Immobilien GmbH, Eisenbahnstrasse 62, 3645 Gwatt.
Projektverfasser: Christoph Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Dammweg 51 A, Parzelle Nr. 1491 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2 / Wohnen/Arbeiten W/

A3.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung des best. Gebäudes mit ostseitiger Erhöhung des Daches; Einbau einer Zwischendecke im nördlichen Teil der Werkstatt; Umnutzung der Büroräume im 1. OG in Wohnung; Neubau Wärmepumpe aussen und neue Anordnung der Parkplätze.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Nichteinhalten des kleinen und grossen Grenzabstandes (Art. 21 BR 2002 Thun). Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstandes (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Oktober 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0560

Thun, 4. September 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote