Baupublikation Thun
04.02.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: BHG «Pfaffenbühlweg 12», p. A. anneler hungerbühler ag, Bälliz 67, 3600 Thun.
Projektverfasser: anneler hungerbühler ag, architektur baumanagement, Bälliz 67, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Pfaffenbühlweg 12 Parzellen Nr. 191; 885; 1833 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes EFH; Neubau MFH mit unterirdischer Einstellhalle.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Grundstückentwässerung (Oberflächenwasser) erfolgt über Retentionsmulde. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 13. November 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0685
Thun, 9. Oktober 2017
Bauinspektorat der Stadt Thun
