Baupublikation Thun

  04.02.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: AEK Bank 1826, Hofstettenstrasse 2, 3602 Thun.
Projektverfasser: Frutiger AG Engineering, Frutigenstrasse 37, 3602 Thun.
Bauvorhaben: Temporäre befahrbare Installationsplattform als Bauhilfsmassnahme.
Standort / Parzelle: Aare, Parzelle Nr. 2970 im Bereich Bälliz 46/46a zwischen Parzellen Nr. 552, 696.
Koordinaten: 2 614 400 / 1 178 550.
Nutzungszone: Gewässer Aare.
Schutzzone / -objekt: Angrenzend an Altstadtgebiet.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Ausnahmebewilligung für Baute im Grundwasser (GSchV Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. November 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Eine Profilierung im Wasser ist nicht möglich, es wird darauf verzichtet (BewD Art. 16 Abs. 3).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 13. Oktober 2017

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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