Baupublikation Thun
21.02.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Sonnmattweg 17, 3604 Thun.
Vertreter / Projektverfasser: Johannes Saurer Architekten BSA, Uttigenstrasse 27, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Sonnmattweg 17, Parzelle Nr. 1514 Thun-Strättligen.
Zone: Erhaltungs- und Freihaltezone EFZ.
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG Nr. 942/2017-0421: Umbau / Verlängerung der bestehenden Balkone im 1. und 2. OG.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstandes (Art. 41 c GSchV / Art. 43 BR Thun 2002).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. März 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0073
Thun, 12. Februar 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
