Baupublikation Thun
12.04.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Tanja Frieden und Marc Ramseier, Reckholderweg 30, 3645 Gwatt (Thun).
Projektverfasser: aaac gmbh, Architektur Atelier Adrian Christen, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.
Standort / Parzelle: Reckholderweg 30, Parzelle Nr. 3240 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauinventar: Anhang.
Bauvorhaben: Dämmen von best. Dach; neue Lukarnen auf Südost- und Nordwestseite für Ausbau OG; PV-Anlage in Dach integriert; Einbau Nasszelle im OG; Abbruch Cheminée und Kamin, neuer Cheminéeofen und Kamin; Ersatz Küche + neue kleine Küche im Gästezimmer.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten des zulässigen Masses für Dachaufbauten (Art. 19 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 14. Mai 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0213
Thun, 9. April 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
