Baupublikation Thun
05.04.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Martina Wartenweiler und Rudolf Bachmann, Im Baumgarten 2, 3600 Thun.
Vertreter: Thomas Röthlisberger, Architekt, Krankenhausstrasse 24, 3600 Thun.
Projektverfasser: Beutler Breitenstein Röthlisberger, Architekten AG, Krankenhausstrasse 24, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Im Baumgarten 2, Parzelle Nr. 1680 Thun.
Zone: Wohnen/Arbeiten W/A3+, Ortsbildgebiet, O II «Baumgartenrain».
Bauinventar: Schützenswert (Wohnhaus Im Baumgarten 2).
Bauvorhaben: Neubau einer Garage. Anschluss an Lärmschutzwand aus Strassenplan «Neubau Radstreifen und Trottoir Lauitorstutz».
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Bauen innerhalb des Gewässerabstandes (Art. 43 BR 2002 Thun). Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 30. April 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0068
Thun, 22. März 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
