Baupublikation Thun
24.05.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Andrea + Rolf Hess, Rainweg 9, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: baupunktbern, Thunstrasse 9, 3005 Bern.
Standort / Parzelle: Gwattstr. 81a, Parzelle Nr. 2037 Thun-Strättligen.
Zone: Landschaftsentwicklungsgebiet, L II «Seeallmend-Schorenkopf», Wohnen W2, Uferschutzzone USZ.
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG Nr. 942/2017-0207: Garten- und Umgebungsgestaltung.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Bauen innerhalb des Gewässerabstandes (Art. 43 BR 2002 Thun). Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 25. Juni 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0220
Thun, 15. Mai 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
