Baupublikation Thun
07.06.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Karin und Tobias Furrer, Schadaustrasse 23, 3604 Thun.
Vertreter: Johannes Saurer, Architekt BSA, Uttigenstrasse 27, 3600 Thun.
Projektverfasser: Johannes Saurer, Uttigenstrasse 27, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Schadaustr. 23, Parzelle Nr. 2132 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2 / Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung».
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus: Wärmetechnische Sanierung der Gebäudehülle, Anbau Schopf und offener Autounterstand.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 9. Juli 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0318
Thun, 1. Juni 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
