Baupublikation Thun

  02.08.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Susanne Schär-Stebler, Gwattstrasse 47, 3604 Thun.
Vertreter: RUN Immobilien AG, Bernstrasse 41, 3303 Jegenstorf.
Projektverfasser: Architekturimhof.ch GmbH, Seestrasse 22, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Gwattstrasse 47, Parzelle Nr. 1122 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen/Arbeiten W/A3.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses. Neubau Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen und Gewerbe.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 3. September 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0487

Thun, 30. Juli 2018

Bauinspektorat der Stadt Thun


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