Baupublikation Thun
12.09.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Paul Johner, Hofstettenstrasse 52, 3600 Thun.
Projektverfasser: Paul Johner, Hofstettenstrasse 52, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Hofstettenstrasse 52, Parzelle Nr. 2468 Thun.
Zone: Wohnen W2, Ortsbildgebiet, O IV «Bächimatt».
Bauinventar: Schützenswertes K-Objekt, Strukturgruppe 2 (Bächimatt).
Bauvorhaben: Teilabbruch der Umgebungsmauer. Erstellen von 2 Autoabstellplätzen parallel zur Parkstrasse. Erstellen einer neuen Umgebungsmauer.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Oktober 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0596
Thun, 30. August 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
