Baupublikation Thun
19.09.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Susanne und Rolf Wenger, Gwattstrasse 137, 3645 Gwatt (Thun).
Projektverfasser: Christoph Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Gwattstrasse 137, Parzelle Nr. 1127 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2, ZPP M.
Bauinventar: Erhaltenswert; Situationswert.
Bauvorhaben: Umnutzung eines Teils der bestehenden Lagerfläche (Gewerbe) im EG zu Wohnen inkl. Zusammenlegung mit der bestehenden Kleinwohnung im 1. OG zu einer Wohneinheit; Anbau eines gedeckten Sitzplatzes; Einbau von 4 zusätzlichen Dachflächenfenster sowie diverse Fassadenänderungen; Erstellen eines zusätzlichen Autoabstellplatzes; Umnutzung der 2-Zimmerwohnung im EG zu Gewerbefläche (Büro/Atelier).
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der maximal zulässigen Ausnützungsziffer (Art. 21 BR Thun 2002).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Oktober 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0572
Thun, 12. September 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
