Baupublikation Thun
10.10.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Tahir und Hayri Bindal, von May-Strasse 1, 3604 Thun.
Projektverfasser: Bauatelier 02, Kupfergasse 3, 3653 Oberhofen.
Bauvorhaben: Umnutzung Dienstleistungsfläche zu Gastgewerbebetrieb (GGG Art. 6, Abs. 2, Bst. A).
Standort / Parzelle: Schulhausstrasse 2, Parzelle Nr. 837, Baurecht Nr. 4415.
Koordinaten: 2 614 665 / 1 178 290.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnen / Arbeiten WA3+, UeO h Aarefeld-Bahnhofplatz.
Beanspruchte Ausnahmen: Entlüftung an Fassade statt über Dach (LSV Art. 6, Abs. 2).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA bestehend. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. November 2018.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 8. Oktober 2018
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
