Baupublikation Thun
15.11.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Anlagestiftung Swiss Life, c/o Swiss Life AG, Zürich, General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich.
Projektverfasser: Livit AG, Real Estate Management, Hans-Martin Guler, Postfach 386, Scheibenstrasse 20, 3000 Bern.
Standort / Parzellen: Waisenhausstrasse 1, 3, 3 A und Länggasse 12, Parzellen Nr. 1924 / 1925 / 1926 / 1046 Thun.
Zone: Wohnen W3.
Bauinventar: Erhaltenswert.
Bauvorhaben: Energietechnische Sanierung Gebäudehülle inkl. Ersatz Fenster (teilweise minime Fassadenänderung); Vergrösserung der strassenabgewandten Balkone.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der zulässigen Geschosszahl (Art. 21 BR Thun 2002.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 17. Dezember 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0670
Thun, 6. November 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
