Baupublikation Thun
16.01.2019 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: CCS Müller & Co. Immobilien, Rubigenstrasse 35, Postfach 63, 3123 Belp.
Projektverfasser: Müller & Müller Architektur und Immobilien AG, Rubigenstrasse 35, Postfach 63, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Umbau Take-away im EG mit Erweiterung der Sitzplätze (GGG Art. 6 Abs. 2); Sanierung der Wohnung 1.– 3. OG; Wohnraumerweiterung DG mit Einbau eines Dachflächenfensters in Form eines Lichtbandes; Ersatz Öl- durch Gasheizung.
Standort / Parzelle: Untere Hauptgasse 21, Parzelle Nr. 530.
Koordinaten: 2 614 504 / 1 178 864.
Nutzungszone: Altstadtgebiet, A II «Gassen», Wohnen/Arbeiten W/A3+.
Schutzzone / -objekt: K-Objekt erhaltenswert.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb der genehmigten Baulinie (GBR Art. 14). Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe (BauV Art. 67). Abweichen von der Grösse der Abstellräume (BauV Art. 47).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA bestehend. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Februar 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 11. Januar 2019
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi